VBB Kreuzlingen Verein für Behinderten-BusseKonstanzerstrasse 46 8280 Kreuzlingen Tel. 071 670 07 08
- Wichtig / AGB
Fahrerinnen und FahrerDie Personen, die sich als Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung stellen, leisten Freiwilligenarbeit und beziehen für ihre Tätigkeit keinen Lohn, lediglich eine Spesenvergütung.
Die Fahrerinnen und Fahrer sind für den Transportdienst ausgebildet und kennen die Spezialfahrzeuge, deren technischen Einrichtungen und die Sicherheitsanforderungen für den Transport von Personen im Rollstuhl. Sie konzentrieren sich auf das Führen des Fahrzeuges und die Einhaltung des Zeitplans. Die Fahrerinnen und Fahrer sind weder in der Lage noch dazu ausgebildet, irgendwelche Betreuungsaufgaben gegenüber dem Fahrgast zu übernehmen (z.B. eventuelle Abgabe von Medikamenten, mündliche Vermittlungen von Infos zum resp. vom Arzt, Therapeuten etc. Fahrgäste die eine entsprechende Betreuung benötigen, müssen entweder persönlich begleitet oder mit schriftlichen Informationen ausgestattet werden.
Der VBB und dessen Fahrerinnen und Fahrer lehnen jede Haftung für Vorfälle ab, die aus ungenügender medizinischer und persönlicher Begleitung entstehen.
TransportbedingungenDer VBB konzentriert sich auf den Transport von behinderten Personen, Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder eine Behinderung aufweisen, die den Transport mit einem öffentlichen Taxi oder einem Personenwagen nicht zulassen.
Ein Anspruch für den Transport besteht nicht. Der VBB behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Die Personen, die transportiert werden, müssen Mitglied des VBB sein (Einzel- oder Kollektiv-Mitglied).
Der Transportauftrag beginnt mit dem Beladen am Startort vor dem Haus und endet am Zielort vor dem Haus. Die Fahrerinnen und Fahrer sind nicht verpflichtet, die Personen im Gebäude abzuholen und in diese zu begleiten. Wo immer die Fahrerinnen und Fahrer zusätzliche Leistungen erbringen (abholen, begleiten, Gepäcktransport, etc.) tun sie dies freiwillig und ohne Verpflichtung.
Die Fahrerinnen und Fahrer sind stets bemüht, den Zeitplan einzuhalten und auch in Stosszeiten alle Aufträge nach Möglichkeit pünktlich auszuführen. Damit möglichst alle Anfragen berücksichtigt werden können, ist oft ein straffer Einsatzplan nötig. Der VBB zählt auf die Unterstützung der Kunden, dass die Passagiere ebenfalls pünktlich transportfertig bereit stehen.
TransportbestellungDie Bestellung von Transporten geschieht telefonisch oder schriftlich. Die Einsatz-zentrale ist Montag - Freitag von 8.00 - 11.00 Uhr besetzt. In der übrigen Zeit kann die Bestellung auf Band gesprochen werden. In jedem Fall aber gilt, es sind nur die Aufträge gültig, die von der Einsatzleitung bestätigt sind.
AbrechnungDie Abrechnung erfolgt am Ende der Fahrt gegen bar oder falls die Kosten von einer Institution übernommen werden mit Rechnung.
Finanzierung des VBBDer VBB ist ein gemeinnütziger Verein, der Spezialtransporte ausführt. Finanziert wird der Verein durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Beiträge von Gemeinden und Institutionen, der Freiwilligenarbeit der Fahrerinnen und Fahrer, sowie den von den Kunden erhobenen Fahrtkosten.
Die Kosten des VBB setzen sich zusammen aus: Anschaffungs- und Betriebskosten der Spezial-Fahrzeuge. Das waren im Jahr 2009 für die drei Busse bei 132’000 gefahrenen Km, in 6'200 Einsätzen 73'000 Fr. Daneben entstehen Kosten für die Einsatzzentrale, Telefone, Fax, Korrespondenz, Versicherungen und Spesenentschädigung der Fahrerinnen und Fahrer.
Verschiedene Transporte werden durch Krankenkassen oder Versicherungen getragen und werden zu Vollkosten verrechnet. Die Tarife für die Privatzahler sind so berechnet, dass die Kosten, die nicht durch Beiträge und Spenden gedeckt sind, anteilmässig auf die Fahrten umgelegt werden. Das heisst, je höher die Spenden und Beiträge ausfallen, desto günstiger können die Fahrten angeboten werden.
Normalerweise werden die Tarife auf Basis der Jahresrechnung und des Budgets zum Jahresanfang festgelegt. Sollte sich die Kostenstruktur im Verlauf des Jahres stark ändern (Treibstoffkosten, Auslastung, Beiträge), behält sich der VBB vor, die Tarife unter dem Jahr anzupassen. Die Ankündigung erfolgt im Internet mind. ein Monat vor Inkrafttreten.
Anlässlich der Generalversammlung (1.Halbjahr) wird die Rechnung offen gelegt und die Tarife bekannt gegeben. An der Generalversammlung sind alle Mitglieder, Gönner, Partner und Sponsoren eingeladen und auch stimmberechtigt.