Wer wir sind
Der VBB Kreuzlingen ist ein gemeinnütziger, freiwilliger Verein der Spezialtransporte für mobilitätseingeschränkte Personen ausführt.
Finanziert wird der Verein durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Legaten, Beiträgen von Gemeinden und Institutionen, der Freiwilligenarbeit der Fahrerinnen, Fahrern und des Vorstands, sowie den von den Kunden erhobenen Fahrkosten.
Die Kosten des VBB setzen sich zusammen aus: Anschaffungs- und Betriebskosten der Spezialfahrzeuge. Daneben entstehen Kosten für das Reservationsbüro, Telefone, Korrespondenz, Versicherungen und Spesenentschädigungen der Fahrer.
Fahrerinnen und Fahrer
Die Personen, die sich als Fahrerinnen
und Fahrer zur Verfügung stellen, leisten Freiwilligenarbeit und beziehen für
ihre Tätigkeit keinen Lohn! Lediglich eine Spesenvergütung wird erstattet.
Die Fahrerinnen und Fahrer werden intern und extern für den Transportdienst ausgebildet. Sie kennen unsere Spezialfahrzeuge, deren technischen Einrichtungen sowie die Sicherheitsanforderungen für den Transport von mobilitätseingeschränkten Personen. Sie konzentrieren sich auf das Führen des Fahrzeuges und Einhaltung des Zeitplans. Die Fahrerinnen und Fahrer sind weder in der Lage noch dazu ausgebildet, irgendwelche Betreuungsaufgaben gegenüber dem Fahrgast zu übernehmen (z.B. eventuelle Abgabe von Medikamenten, mündliche Vermittlungen von Infos zum resp. vom Arzt, Therapeuten etc.) Fahrgäste die eine entsprechende Betreuung benötigen, müssen entweder persönlich begleitet oder, sofern möglich und nach Absprache, mit schriftlichen Informationen ausgestattet werden.
Der VBB und dessen Fahrerinnen und Fahrer lehnen jede Haftung für Vorfälle ab, die aus ungenügender medizinischer Versorgung und persönlicher Begleitung seitens des Fahrgastes entstehen.
Transportbedingungen
Der VBB konzentriert sich auf den
Transport von mobilitätseingeschränkten Personen, Personen die auf den
Rollstuhl angewiesen sind oder eine Behinderung aufweisen die den Transport mit
einem öffentlichen Verkehrsmittel, Taxi oder einem Personenwagen nicht zulassen.
Ein Anspruch für den Transport besteht nicht. Der VBB behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Die Personen, die transportiert werden, müssen Mitglied des VBB sein (Einzel-/Familien- oder Kollektiv-Mitglied).
ACHTUNG:
Personen in Rollstühlen werden nur transportiert wenn der Rollstuhl
funktionstüchtig und voll ausgetattet ist. Rollstühle müssen
insbesondere mit funktionierenden Bremsen, Fussstützen und Armlehnen
ausgestattet sein.
Der Transportauftrag beginnt mit dem Beladen am Startort vor dem Haus
und endet am Zielort vor dem Haus. Die Fahrerinnen und Fahrer sind nicht
verpflichtet, die Personen im Gebäude abzuholen und in diese zu begleiten. Wo
immer die Fahrerinnen und Fahrer zusätzliche Leistungen erbringen (abholen,
begleiten, Gepäcktransport, etc.) tun sie dies freiwillig und ohne
Verpflichtung.
Die Fahrerinnen und Fahrer sind stets bemüht, den Zeitplan einzuhalten
und auch in Stosszeiten alle Aufträge nach Möglichkeit pünktlich auszuführen.
Damit möglichst alle Anfragen berücksichtigt werden können, ist oft ein
straffer Fahrplan nötig. Der VBB zählt auf die Unterstützung der Kunden, dass
die Passagiere ebenfalls pünktlich transportfertig bereitstehen.