Hier erfahren Sie Aktuelles aus unserem Vereinswesen



07.06.2023

Protokoll 33. GV - 2023.pdf

Liebe Mitglieder,
Liebe Sponsoren und Gönner,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am 10.05.2023 fand unsere jährliche Generalversammlung statt. Dieses Mal waren wir zu Gast im Tertianum AG Neutal Berlingen.
Im Anhang finden Sie das Protokoll der Versammlung als PDF zum download

Für Ihre Unterstützung und ihr Vertrauen im vergangenem Jahr danken wir Ihnen und freuen uns auch in diesem Jahr wieder für unsere Mitglieder da sein zu können.

Herzlichen Dank an alle und bleiben Sie gesund

Präsident VBBK
Reinhard Weber



29.12.2022


Einen ganz besonderen Tag bescherte uns diesen Dezember noch der Verein Udinese Fest Mattwil, auch bekannt als "Aria die Festa"

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Der Verein Udinese Fest Mattwil organisiert jeden Samstag im September eine "Schnäggebar" beim Schulhaus Mattwil. Ab 16 Uhr stehen feine italienische Spezialitäten, inklusive des leckeren Prosciutto di San Daniele und diverse Getränke zur Auswahl. In lockerer Atmosphäre geniesst man geselliges und entspanntes Beisammensein. Ein Besuch lohnt in jedem Fall, denn der Erlös wird immer einem guten Zweck zugeführt.

In diesem Jahr entschied sich der Verein den Erlös dem VBB Kreuzlingen zukommen zu lassen. Ein spezieller Dank geht an Frau Ines Lendenmann vom Verein Udinese Fest Mattwil, die den VBB Kreuzlingen für die Spende vorgeschlagen hat. Sie konnte leider nicht bei der Checkübergabe dabei sein.


Am 28.12.2022 wurde ein Treffen mit Vertretern der Vereine zur Symbolischen Übergabe eines Checks über CHF 4'000.- im Kantonsspital Münsterlingen vereinbart.


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Oben von links: Peter Nyffenegger (VBB), Johannes Koloska und Roger Grellmann (Udinese Fest Mattwil) und Reinhard Weber (VBB)

Unten von links: Bruno Sager (Udinese Fest Mattwil) Peter Nyffenegger (VBB), Johannes Koloska und Roger Grellmann (Udinese Fest Mattwil)

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Wir danken dem Verein Udinese Fest Mattwil recht herzlich für diese grosszügige Spende und wünschen ihnen für die kommenden Feste viel Erfolg, gutes Gelingen und ganz viele Besucher.


Präsident VBBK
Reinhard Weber



21.05.2022

Protokoll 32. GV - 2022.pdf
Liebe Mitglieder,
Liebe Sponsoren und Gönner,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nach zwei Jahren war es soweit. Am 11.05.2022 konnte wieder eine Generalversammlung des VBBK vor Publikum abgehalten werden. Diese haben wir im Saal des Abendfrieden, Wohnen & Pflege in Kreuzlingen abgehalten. Dort wurden wir hervorragend verköstigt, bevor dann der geschäftliche Teil begann, welcher auch die Wahl des Vorstands und des Präsidenten für die kommenden vier Jahre beinhaltete.

Im Anhang finden Sie das Protokoll der Versammlung als PDF zum download

Wir danken allen für die Unterstützung und ihr Vertrauen im vergangenem Jahr und freuen uns auch jetzt wieder für unsere Mitglieder da sein zu können.

Vielen Dank an alle und bleiben Sie gesund

Präsident VBBK
Reinhard Weber






05.04.2022


Liebe Mitglieder, Sponsoren, Gönner und Freunde des VBBK

Endlich ist es wieder soweit!

Es freut uns sehr, dass wir wieder eine Generalversammlung mit unseren Mitgliedern, Gönnern und Sponsoren abhalten können. In diesem Jahr findet sie im Abendfrieden Kreuzlingen statt. Es würde uns sehr freuen, wenn möglichst viele daran teilnehmen würden. Schliesslich gibt es sehr viel zu berichten und natürlich auch ein besonders feines Essen. Die Einladungen inkl. Traktandenliste, Anmeldetalon sowie weiteren Angaben werden in den kommenden Tagen an alle versendet. Bitte meldet euch rechtzeitig an. Beachtet bitte auch, dass zum jetzigen Zeitpunkt für den Besuch der Generalversammlung noch immer eine Maskenpflicht besteht. Natürlich muss währen der Versammlung selbst und dem Essen (solange ihr sitzt) keine Maske getragen werden. Vielleicht fällt die Maskenpflich bis dann sogar ganz.

Also meldet Euch an und kommt zur Generalversammlung des VBBK. Es wird bestimmt ein interessanter und unterhaltsamer Abend.

Euer Präsi
Reinhard Weber





22.12.2021



Liebe Mitglieder und Freunde des VBBK,

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und ich bin sehr stolz und dankbar, auf ein weiteres, herausforderndes Jahr zurückblicken zu dürfen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen gerne unseren Dank für Ihre Unterstützung und Verbundenheit aussprechen.

Wir blicken bereits zuversichtlich auf das Jahr 2022 und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen an der nächsten Generalversammlung im Mai.

Im Namen unseres Vereins wünsche ich Ihnen nun besinnliche Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten und alles Gute für 2022. Genießen Sie die Zeit mit Familie und Freunden und bleiben Sie gesund.

Reinhard Weber 




24.05.2021

Protokoll 31. GV - 2021.pdf

Liebe Mitglieder,

Liebe Sponsoren und Gönner,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Wieder ist ein Jahr ist vergangen seit der letzten Generalversammlung des VBB Kreuzlingen.


Bedauerlicherweise konnte auch die diesjährige GV nicht öffentlich abgehalten werden und wurde erneut als «physische Restversammlung» durchgeführt. Die Gründe dafür sind ja bekannt. Dennoch wurden alle geplanten Traktanden bei dieser «kleinsten» GV des VBB Kreuzlingen behandelt. Die entsprechenden Punkte entnehmen Sie bitte dem Protokoll, das als PDF angehängt ist. Grundlage dafür waren die FAQ des Bundesamtes für Justiz, der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19Verordnung 2; SR 818.101.24) vom 13. März 2020 (Stand am 30. April 2020) gemäss Nr.14 

Ein grosser Dank gilt unseren Fahrern, der Einsatzleitung und den Wagenwarten. Sie alle haben ihren Teil dazu beigetragen, dass wir während dieser Corona-Kriese immer für unsere Mitglieder da sein konnten. 

Ein weiteres grosses Dankeschön geht auch an unsere Sponsoren und Gönner. Ihre Unterstützung half uns im vergangenen Jahr besonders unser soziales Engagement aufrecht zu halten und für unsere Mitmenschen da zu sein. 

Ein besonders herzlicher Dank geht an alle Vorstandsmitglieder. Gerade im abgelaufenen Jahr hatten sie ausserordentlich viel Mehrbelastung auf sich genommen damit alle Abläufe reibungslos von statten gehen konnten. 

 

Zu guter Letzt:

VIELEN DANK AN ALLE!!! 

Danke für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen. Bleiben Sie bitte gesund.

 

Präsident VBBK

Reinhard Weber





16.03.2021

 

Endlich ist es wieder möglich, dass sich mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Wir nutzten diese Gelegenheit um die erste Vorstandssitzung in diesem Jahr abzuhalten. Selbstverständlich mit den entsprechenden Schutzmassnahmen. Diese wurde im privaten Bereich durchgeführt.  Da sich doch sehr viele Punkte in der Agenda angesammelt haben, dauerte sie um einiges länger als geplant.

Dabei hat der Vorstand auch folgendes beschlossen: "Die Generalversammlung 2021 des VBB Kreuzlingen wird am 05.05.2021 stattfinden." Wegen der aktuellen Situation, der gegebenen Möglichkeiten und zum Schutze Aller, wird sie jedoch erneut (wie im Vorjahr) gemäss Art.6b der COVID-19 Verordnung 2 als sogenannte physische Restversammlung durchgeführt. Wenn möglich, halten wir sie im Rest. Schwanen Altnau ab, andernfalls in privater Umgebung.

Das Protokoll wird anschliessend wieder auf unserer Homepage zum Download aufgeschaltet.

 

Bis dahin wünschen wir allen eine gute Zeit und bleiben Sie bitte gesund!



26.01.2021


Coop-Regionalrat unterstützt Verein Behinderten Busse Region Kreuzlingen mit 10 000 Franken 

 

Der Coop-Regionalrat unterstützt regelmässig soziale Institutionen. Einer der Beiträge in diesem Jahr geht an den Verein Behinderten Busse Region Kreuzlingen, der mobilitätseingeschränkte Personen transportiert. Dank einer 10 000 Franken-Spende seit Kurzem mit einem brandneuen – und speziell umgebauten – Kleinbus...

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Dieses neue Fahrzeug ermöglicht uns auch grössere Rollstühle unkompliziert und sicher zu transportieren. Das einfache Be-/und Entladen ist eine grosse Erleichterung für unsere Fahrer und für die Fahrgäste ist der Transport im neuen Fahrzeug sehr angenehm.


Der VBB Kreuzlingen dankt dem Coop-Regionalrat für die grosszügige Unterstützung


13.01.2021

 

Die Corona-Fallzahlen in der Schweiz stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat darum am 13. Januar weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. 

Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen. 

Der Bundesrat verschärft ab Montag, 18. Januar, die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden. 

Weitere Massnahmen und Beschlüsse finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit (der Link ist am Anfang dieser Seite).






18.12.2020

 

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 22. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. 

Neue Massnahmen ab dem 22. Dezember 2020 

  • Restaurants werden geschlossen
  • Sportbetriebe werden geschlossen
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
  • Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt
  • Dringende Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause
  • Erweiterter Einsatz von Schnelltests

 

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich

Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl unter 1 sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.




11.12.2020


Weitere nationale Massnahmen

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.  





08.12.2020


Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen ab dem 9. Dezember 2020 gelten. Beachten Sie: In den Kantonen kann es strengere Regeln geben.


28.10.2020


Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie beschlossen:

Diese Massnahmen treten ab Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft und sind nicht befristet.



18.10.2020


Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.

Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend. Er zeigt sich in allen Altersklassen und in allen Kantonen. Auch die Zahl der Hospitalisierungen nimmt zu. Ziel der neuen schweizweiten Massnahmen von Bund und Kantonen ist, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern. Ziel ist auch, den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können. Trotz der Einschränkungen soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können.


Detaillierte Angaben hierzu stehen auf der Homepage des BAG. Den Link dazu finden Sie Eingangs dieser Seite.





07.09.2020


Endlich da! Unser neuer VW CADDY MAXI

Bild anklicken zum vergrössern

Zu Jahresbeginn entschloss sich der Vorstand einen VW Caddy Maxi anzuschaffen. Hauptgrund dafür waren ständig grösser werdende Rollstühle die immer weniger oder nur sehr umständlich in unsere Fahrzeuge passten. 

Nun sind wir in der Lage auch Hochlehner-Rollstühle, mittelgrosse Elektrorollstühle und sogar kleinere Scooter problemlos über die faltbare Rampe aufzuladen und zu transportieren. Mit dem Rollstuhlrückhaltesystem, der mehrfach anpassbaren Kopf- und Rückenstütze sowie dem 3-Punkt Sicherheitsgurt sind wir auf dem aktuellsten Stand punkto Sicherheit.

Navi/Radio/DAB, Klimaanlage, Parksensoren, Multifunktionslenkrad und vieles mehr bringen auch viele Annehmlichkeiten für unsere Fahrer mit.

Ein grosses Dankeschön an mobilcenter von rotz gmbh, die uns dieses Fahrzeug so toll umgebaut haben.

 

Wir wünschen allzeit eine gute und unfallfreie Fahrt





12.08.2020


Seit dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis Ende September verboten.

Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.





02.07.2020


Ab dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten ÖV eine Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.


Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

 




29.06.2020


Neues Coronavirus

Seit dem 22. Juni 2020 sind viele Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus aufgehoben. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.

Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich am besten, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie daher weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

Infoline Coronavirus Schweiz: +41 58 463 00 00, täglich 6 bis 23 Uhr

Hotline Coronavirus Thurgau: Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 058 345 34 40 oder besuchen Sie die website des Kantons: https://www.tg.ch/coronavirus







15.06.2020
Protokoll GV 2020.doc.pdf

Liebe Mitglieder,

Liebe Sponsoren und Gönner,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Die Generalversammlung 2020 des VBBK wurde wie angekündigt am 08.06.2020 abgehalten. Sie wurde aufgrund der aktuellen Situation und zum Schutz aller als sogenannte physische «Restversammlung» durchgeführt. Grundlage dafür sind FAQ des Bundesamtes für Justiz, der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19Verordnung 2; SR 818.101.24) vom 13. März 2020 (Stand am 30. April 2020) gemäss Nr.14 . Das Protokoll der GV können Sie als PDF-Datei ansehen und herunterladen. Diese physische "Restversammlung" wurde gemäss Traktandenliste der geplanten GV für den 06.05.2020 durgeführt. Es wurden alle Traktanden behandelt.

 

Nochmal ein ganz grosses Danke geht an unsere Fahrer und die Einsatzleitung. Sie haben einen grossen Beitrag dazu geleistet. Auch an unseren Fahrzeugwart ein herzliches Dankeschön. Selbstverständlich gilt unser Dank auch an alle Sponsoren und Gönnern. Sie tragen mit dazu bei, dass wir unser soziales Engagement aufrechterhalten und unsere Mitmenschen bestmöglich unterstützen können. Zu guter Letzt ein herzlicher Dank an alle Vorstandsmitglieder. Auch sie verrichten einen wichtigen Dienst. Meist im Hintergrund, aber unerlässlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

 

VIELEN DANK AN ALLE!!!


Danke für Ihr Vertrauen und bleiben Sie gesund.

 

Präsident VBBK

Reinhard Weber





28.05.2020

 

Ab 6. Juni lockert der Bundesrat weitere Massnahmen. Viele der eingeschränkten Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung und Sport sind ab dann wieder möglich. Voraussetzungen dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und Einhalten der Hygiene- und Verhaltensregeln.

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage ein. Zum Schutz der Bevölkerung hat er Massnahmen erlassen, die er nun schrittweise lockert. Mehr dazu auf der Seite Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen. Informationen zur aktuellen Lage, für besonders gefährdete Personen, für die Arbeitswelt und Gesundheitspersonen finden Sie unter dieser Rubrik.

Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.




27.05.2020

 

Tag der Klarheit: Der Bundesrat hat viele Corona-Lockerungen beschlossen, Grosseltern dürfen ihre Enkel wieder hüten – die Grenze zu Italien aber bleibt noch zu.

 

Die wichtigsten Entscheide des Bundesrats:

  • Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind per 6. Juni wieder erlaubt.
  • Ebenfalls per 6. Juni dürfen sich im öffentlichen Raum neu bis zu 30 statt nur fünf Personen spontan treffen.
  • Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können ebenfalls wieder öffnen.
  • Unterschriftensammlungen sind mit Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder erlaubt.
  • Die «ausserordentliche Lage» wird per 19. Juni beendet.
  • Aber: Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden.
  • Diverse Einreisebeschränkungen werden per 8. Juni gelockert. Schweizer Firmen können dann etwa wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen. Gleichzeitig wird die Stellenmeldepflicht (Inländervorrang) reaktiviert.
  • Die Personenfreizügigkeit und die Reisefreiheit sollen spätestens bis 6. Juli wieder für den ganzen Schengen-Raum gelten.




26.05.2020

 

Die für den 06.05.2020 geplante GV musste wegen der Corona Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Aufgrund der FAQ des Bundesamtes für Justiz; Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), Art. 6b COVID-19-Verordnung 2 hat der Vorstand wie folgt beschlossen:

Die GV des VBB Kreuzlingen wird am 08.06.2020 mittels einer sogenannten physischen «Restversammlung» im Rest. Schwanen, 8595 Altnau abgehalten. Es werden dabei alle Traktanden der geplanten GV behandelt. Alle Teilnehmer, die zu dieser GV zugelassen sind, wurden bereits informiert.

Natürlich werden wir im Anschluss Auszüge aus dem Protokoll veröffentlichen und auf der Homepage informieren.

Zusätzlich werden wir diverse Punkte an der GV 2021 nochmals aufgreifen und informieren.

ACHTUNG! Dies ist KEINE Einladung zur GV des VBB Kreuzlingen! Es handelt sich hier um die Information zur GV die gemäss der FAQ des Bundesamtes für Justiz, der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19Verordnung 2; SR 818.101.24) vom 13. März 2020 (Stand am 30. April 2020) gemäss Nr.14 Pflicht ist.

Dies dient dem gesundheitlichen Schutz aller Mitglieder des Vereins und stellt sicher, dass wir das abgelaufene Vereinsjahr abschliessen und den «Betrieb» so geregelt wie möglich fortsetzen können.

Wir danken allen Mitgliedern für ihr Verständnis und das entgegengebrachte Vertrauen.

Präsident VBBK

Reinhard Weber




21.05.2020

Ab 28. Mai lockert der Bundesrat eine weitere Massnahme. Sämtliche Formen von Gottesdiensten und religiösen Feiern dürfen ab dann wieder stattfinden. Voraussetzung dazu: Präsenzlisten, Schutzkonzepte und die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln.

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage ein. Zum Schutz der Bevölkerung hat er Massnahmen erlassen, die er nun etappenweise lockert: Mehr dazu auf der Seite Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen. Informationen zur aktuellen Lage für besonders gefährdete Personen, für die Arbeitswelt und für Gesundheitspersonen finden Sie unter dieser Rubrik.

Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.




02.05.2020

Der Bundesrat lockert weitere Massnahmen per 11. Mai 2020: Der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule kann stattfinden. Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken und Restaurants dürfen unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder öffnen.


Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage ein. Zum Schutz der Bevölkerung hat er Massnahmen erlassen, die er nun etappenweise lockert: Mehr dazu auf der Seite Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen. Informationen zur aktuellen Lage für besonders gefährdete Personen, für die Arbeitswelt und für Gesundheitspersonen finden Sie unter dieser Rubrik.

Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.





28.04.2020

Der Bundesrat plant eine schrittweise Lockerung der Massnahmen: Ab 27. April 2020 können Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen und gewisse Branchen ihren Betrieb unter gewissen Bedingungen wieder aufnehmen. Weiterhin müssen wir alle die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

Auch der VBB Kreuzlingen weitet seinen Fahrdienst ab dem 27.04.2020 etappenweise wieder aus. Damit versuchen wir der grösser werdenden Nachfrage an Transporten zu entsprechen und wieder verstärkt für unsere Mitglieder unterwegs zu sein. Da wir uns laut Epidemiengesetz noch immer in einer ausserordentlichen Lage befinden, gelten bis auf Weiteres folgende Regeln für den Transport in unseren Fahrzeugen:

 

1.     Das Tragen von Schutzmasken während des Transportes ist Pflicht! (Wer keine geeignete Maske hat, muss sich einen Schal oder sonst
  geeignetes Tuch um Nase und Mund binden).

 

2.     Vermeiden Sie, wo immer möglich, jeglichen körperlichen Kontakt zu unseren Fahrern (kein Händeschütteln zur Begrüssung usw.).

 

3.     Waschen Sie sich vor jeder Fahrt und auch danach gründlich mit Seife die Hände (min. 20Sekunden).

 

4.     Halten Sie, wenn möglich, den genauen Betrag für die Fahrkosten zur Zahlung bereit (Auch so können unnötige Kontakte und damit
  Übertragungswege von Keimen etc. eingegrenzt werden).

 

Diese Massnahmen dienen Ihrem Schutz und dem unserer Fahrer.

 

Um unseren Fahrdienst so gut wie möglich aufrecht zu erhalten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Planen und bestellen Sie ihre Fahrt so früh wie möglich. Zu kurzfristige Fahrten können momentan nicht durchgeführt werden. Solange es die aktuelle Lage zulässt tun wir was möglich ist. Dennoch können wir in der jetzigen Situation nicht alle Wunschtermine erfüllen. Wir danken Ihnen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.

 

Bitte bleiben Sie Gesund



20.04.2020

Der Bundesrat plant eine schrittweise Lockerung der Massnahmen: Ab 27. April 2020 können Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen und gewisse Branchen ihren Betrieb unter gewissen Bedingungen wieder aufnehmen. Weiterhin müssen wir alle die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn das neue Coronavirus soll sich nicht wieder stärker verbreiten.

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat gegenüber Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen Massnahmen erlassen. Nun lockert er sie etappenweise, unter gewissen Bedingungen wie Einhalten von Schutzmassnahmen. Mehr dazu auf der Seite
Massnahmen des Bundes. Informationen zur aktuellen Lage, für besonders gefährdete Personen, die Arbeitswelt und Gesundheitspersonen finden Sie unter dieser Rubrik.




03.04.2020


Empfehlung des Bundesrates:

«Bleiben Sie zu Hause, insbesondere, wenn Sie mehr als 65 Jahre alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!»

 

Auch der VBB Kreuzlingen zählt auf Ihre Mithilfe. 

Wir geben viel daran unseren Fahrdienst für Sie aufrecht zu erhalten. Dabei sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bleiben Sie bitte zu Hause. Vermeiden Sie unnötige Fahrten und rufen Sie uns nur in dringenden Fällen für einen Transport. Dies ist zu Ihrem Schutz, der unserer Mitmenschen und auch unserer Fahrer. Wir behalten uns vor, in der aktuellen Situation Fahrten zu verschieben oder ganz abzulehnen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir momentan nicht immer zu ihrem Wunschtermin fahren können.

Der VBB Kreuzlingen wünscht allen Frohe Ostertage und bleiben Sie gesund



17.03.2020


Corona Virus (Zum Communiqué des Bundesamtes für Gesundheit/BAG vom 16.03.2020 bitte Button oben anklicken)


Wegen der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus befinden auch wir uns in einer ausserordentlichen Lage.

Ab sofort und voraussichtlich bis mindestens Ende April 2020 können wir nur beschränkt Fahrten anbieten. Wir bitten Sie, weniger wichtige Fahrten zu verschieben bis sich die Situation entschärft hat. Teilen Sie uns Ihren Fahrauftrag bitte frühestmöglich mit. Kurzfristige Anfragen müssen wir grössten Teils ablehnen da wir momentan unterbesetzt sind.

Selbstverständlich halten wir Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis.




16.03.2020

Corona Virus

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation hat der VBB Kreuzlingen beschlossen, dass die per 06.05.2020 geplante Generalversammlung abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Sobald mehr Gewissheit zum Verlauf besteht, wird festgelegt, ob unsere Jahresversammlung noch dieses Jahr nachgeholt oder auf nächstes Jahr verschoben wird.





03.03.2020

Einheitliche Westen für unsere Fahrer
Anlässlich der 1. Fahrerversammlung im 2020 konnten unsere Fahrer die neuen Softshell Westen mit speziellem Druck und VBB Logo in Empfang nehmen. Nun sind sie auch immer gut zu erkennen. Durch den speziellen Signalfarbendruck, der sehr gut reflektiert, sind unsere Fahrer auch früher zu sehen und noch mehr auf der "sicheren Seite."

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01.12.2019
Jetzt noch länger für Sie da!
Wir haben neue Bürozeiten eingeführt und sind jetzt noch länger für Sie da. Montag bis Freitag, 08.15h - 11.45h. Natürlich können Sie wie gewohnt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Mail schicken um einen Auftrag zu hinterlegen.




01.12.2019

Umstrukturierung der Einsatzleitung

Unsere Einsatzleitung wurde umstrukturiert und das Team wurde verstärkt. Neu wird während der offiziellen Bürozeiten Herr Federico Weber Ihre Aufträge in der Einsatzleitung entgegennehmen und bestätigen. Herr Weber war bereits 2018 aushilfsweise für uns tätig und kennt die Abläufe im Tagesgeschehen.

Wir wünschen ihm einen guten Start.

Protokoll 33. GV - 2023.pdf